Der Eigentümer sieht:
Jährliche ordentliche Eigentümerversammlung, Erstellung der Hausgeldabrechnungen (auf Wunsch auch die Mieterabrechnung bei WEG Objekten), Rundschreiben, Aushänge, Beratung und Information über Neuerungen, Erstellung des Wirtschaftsplanes, Erstellung des Protokolls, Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
Das sehen die Verwaltungsbeiräte:
Preisanfragen, Ausschreibungen, Veranlassen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Auftragsvergabe, Rechnungsprüfung und Belegskontrolle, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsbesprechungen, Abschluss von Verträgen, Maßnahmen zur Erhaltung der Hausordnung.